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Urheberrecht & Schöpfungshöhe

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  • Urheberrecht & Schöpfungshöhe

    Originally posted by Ralf Jansen View Post
    Wartbarkeit ist also die das Werkzeug der Geschäftsführung um sich aus dem Würgegriff dieser widerspenstigen Entwickler zu befreien? Und ich Naivling habe immer geglaubt es es geht um Codequalität und Kostensenkung.
    z.T. ein klares JA

    Ich war selbst mal Entwicklungsleiter einer kleinen Klitsche - (schon 10 Jahre her ). Wartbarkeit bedeutet zu einem auch immer - durch jeden wartbar !

    Auch so manche Teamarbeit geht aus das Konto.

    Es gibt Fälle - da kaspere ich Anforderungen aus, entwerfe eine Software - und erstell das Ding , bis in einem Team der Letzte verstanden hat wer der Ansprechpartner beim Kunden ist oder alle Powerpoints erstellt sind

    Nachteil: die Wartbarkeit leidet - nichtmal absichtlich...


    ------------------------------------

    Jetzt nur mal in den Raum gestellt:

    Eine Anforderung an gute Codequalität ist ja z.B: das der Code durch einen anderen Programmmierer leicht änderbar ist.

    Das Urheberrecht sagt zu dem ändern fremder Werke aber erstmal etwas ganz anderes aus!


    Ich denke der Traum der Industrie ist es, dass man Programmcode irgendwann grunsätzlich jede Schöpfungshöhe abspricht, gerade weil nur noch Regeln befolgt werden und individualität nicht mehr anerkannt wird.

    Jeder Idiot kann mit der Pocketkamera ein Foto schießen, das automatisch ein "Werk" darstellt und geschützt ist wie Fort Knox...

    Bei Stylesheets oder Html- Seiten geht es schon los, das eine Schöpfungshöhe mal nicht mehr erkannt wird....
    Zuletzt editiert von tömmel; 24.08.2013, 22:13.

  • #2
    Originally posted by tömmel View Post
    Eine Anforderung an gute Codequalität ist ja z.B: das der Code durch einen anderen Programmmierer leicht änderbar ist.

    Das Urheberrecht sagt zu dem ändern fremder Werke aber erstmal etwas ganz anderes aus!
    Erstmal. Als Freelancer hat noch jeder meiner Auftraggeber daran gedacht etwas anderes auszuhandeln als im Gesetz steht Deine unterschwellig eingebrachte Meinung das der Urheber dem Besitzer entspricht würde ich so auch nicht teilen. Der mit dem üblichen "ausschließlichen zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrecht" ist für mich der Besitzer mit den entsprechenden Rechten das Werk anzupassen. Das sind bei Auftragsarbeiten in den seltensten Fällen die Urheber (sind ja auch meist mehr als einer).

    Ich denke der Traum der Industrie ist es, dass man Programmcode irgendwann grunsätzlich jede Schöpfungshöhe abspricht, gerade weil nur noch Regeln befolgt werden und individualität nicht mehr anerkannt wird.
    Die Leistungsträger der Gesellschaft sind ja angeblich auch die mit dem höchsten Gehalt. Wenn du also möchtest das ein BWLer die Schöpfungshöhe deiner ~Schöpfung~ anerkennt mach es einfach möglichst teuer

    Wie misst man eigentlich Schöpfungshöhe?

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    • #3
      Originally posted by Ralf Jansen View Post
      Erstmal. Der mit dem üblichen "ausschließlichen zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrecht" ist für mich der Besitzer mit den entsprechenden Rechten das Werk anzupassen.
      Das "ausschließlichen zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrecht" muss der erstmal erweben! Das ist teurer als das einfache Nutzungsrecht! Und was überhaupt ist ein Besitzer??

      Automatisch ist die Nutzungsrecht nicht ausschließlich - das muss erstmal vereinbart werden! Da ist tatsächlich eine Grauzone, da es da auch um eine Zweckbestimmung gehen kann...


      Aber im Prinzip ist es genau das was ich meine: Bei einem Foto würde ein Fotograf sofort in die eisen gehen, wenn ein Foto für einen anderen als den Bestimmten Zweck verwendet wird - gibt da einige Beispiele..

      "Entwickler" sind diesbezüglich idR wirklich doof:

      1.) Sie beraten grundsätzlich ewig kostenlos (frag einen Anwalt nur nach seinem Namen, bekommst du eine Kostennote)
      2.) Sie kümmern sich enen Scheiß um ihre Rechte - (ich weiss, heute hat sich das so eingebürgert )

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      • #4
        Wenn du einen Werkvertrag hast, ist/bleibt es dein Code, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurden.
        Hast du ein Dienstvertrag ist es der Code des Auftraggebers

        Bei Stylesheets oder Html- Seiten geht es schon los, das eine Schöpfungshöhe mal nicht mehr erkannt wird....
        Das ist falsch. Woher hast du das. Es gibt Urteile die gegenteilig sind.

        Wie misst man eigentlich Schöpfungshöhe?
        http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
        Christian

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        • #5
          Bezüglich HTML hab ich nochmal schnell gegoogelt...

          http://www.drweb.de/magazin/homepage...-deren-inhalt/

          Hier zitiert OLG Rostock (Az 2W 12/07)


          Auch hier wird diese Meinung erörtert - auch wenn hier noch kein Urteil zitiert werden konnte..

          http://www.plagaware.de/informatione...yright_website

          ....aber soweit ich das mitbekommen habe geht ie Tendenz weiter dahin zu argumentieren bei HTML/CSS gibt's ggf erhebliche Probleme ...

          Comment


          • #6
            Lies mal deinen Link:

            Zusammengefasst gelten folgende 5 Maximen, an die sich jeder Webdesigner halten sollte:

            1. Das was technisch auch ein Jedermann kann, ist nicht schützfähig.
            2. Suchmaschinenoptimierte Internet-Auftritte sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt
            3. Inhalte (Fotos, Grafiken, Animationen, Tabellen, Texte) sind losgelöst von dem Schutz der gesamten Homepage schutzfähig.
            4. Das reine Design (Liniengebung, Layout, Farbe, Struktur) ist als solches nur dann geschützt, wenn besonders individuelle und prägende Faktoren hinzutreten.
            5. Unveränderte Übernahmen sollten möglichst unterbleiben, da jedenfalls im geschäftlichen Bereich wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche bestehen können.
            Und es gilt - wie bei allem - die 0815 Entwicklungen sind nicht geschüztz, weil eben geringe Schöpfungshöhe
            Christian

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            • #7
              Tja - damit ist aber nix grundsätzlich geschützt:

              Natürlich denkt jeder SEIN Design (Liniengebung, Layout, Farbe, Struktur) sei natürlich etwas ganz individuelles... bis jemand erklärt es habe eben keine besonders individuelle und prägende Faktoren...

              Was gibbet denn in dem Bereich anderes an Mitteln als (Liniengebung, Layout, Farbe, Struktur) ?


              Ganz klar - hier steht:

              Was geschützt ist entscheidet der Füllstand der Kriegskasse und das können des Anwalts!

              Comment


              • #8
                Ich hatte schon mal danach gefragt wie man Schöpfungshöhe definiert. Und solange keiner mit einem messbaren Verfahren daherkommt (wann ist Kunst Kunst und wann Kitsch?) wird das eben ein streitbares Problem bleiben das letztlich Anwälte beschäftigt wird. Und dann ist es egal welcher der Beteiligten jetzt in der Pflicht ist die Überschreitung oder Unterschreitung dieser Grenze zu beweisen.

                Ich sehe keinen Weg das fair zu lösen. Das jetzige Verfahren gehört zu der Kategorie schlecht aber zur Zeit am besten denkbare bzw. Ausführbare. Zumindest würden mir nur marginale Verbesserungen einfallen.
                @tömmel wenn du schon jammerst wie würdest du das System denn verbessern?

                @Admininistratoren: Das Thema sollte jemand vom ursprünglichen Problem trennen es hat nichts mehr mit der Frage des OP zu tun.

                Comment


                • #9
                  Es ist ja in vielen Bereichen schon definiert -> Musik sind wohl x Takte frei usw.

                  Jedoch verwechselt tömmel hier das m.E.
                  Das HTML/CSS ist sicherlich nicht als EINZELNES geschützt. Es ist ja auch nicht der Bleistift geschützt, mit dem ich ein Buch schreibe oder der Befehl "print" mit dem ich eine Programmzeile schreibe oder dir Farbe Rot eines Bildes. Es kommt auf das Werk als ganzes an. Also das Buch, das Bild, das Programm.Das Ergebnis - wenn es denn eine Schöpfungshöhe hat- ist geschützt nicht das Werkzeug
                  Christian

                  Comment


                  • #10
                    Ich seh schon, das ist ein unbekanntes Tal...

                    @Ralf Jensen:
                    Ich jammere mit Sicherheit nicht - ich weise hin!
                    Was hier aus der der Ansprache hervorgeht, ist, dass komplett nicht verstanden wird was ich hier erzähle - und wie die Sache tickt!

                    Ich will nix ändern - ich weise darauf hin, was sich etwas in der Tat zu ändern beginnt!

                    Was immer wieder zu überraschungen führt, ist die Tatsache, das neben dem kodifizierten Recht auch immer das Spruchrecht/Richterrecht auch im deutschen Rechsraum existiert:

                    Der Laie wundert sich dann plötzlich, wenn in einem konkreten Fall für ihn scheinbar das Gegenteil von dem entschieden wird, wie er aus reiner Kenntnis des Gesetzestextes vermuten würde...
                    Einfach weil Gerichte zuvor bereits zu änlichem Sachverhalten entschiedenhaben...

                    Beispiel : Ein Computerprogramm ist geschützt... aha.

                    Was ist ein Computerprogramm...

                    Naja- irgendwie Befehle nach denen ein Compter was macht... Das trift auf HTML Seiten ja super zu... Hier die "Anweisungen" da das Ergbnis...

                    Solange Juristen meinen das ist so - fällen sie danach ihre Uteile. Ergbnis: HTML-Code ist Urheberrechtlich geschützt...

                    Nun kommt aber ein besonders schlauer daher und argumentiert:

                    Moment ein wesentliches Merkmal eines Comuterprogramms bzw. einer "computersprache" sind Kontrollstrukturen....
                    Folgt jetzt ein richtungsweisendes Gericht dieser Argumentation gilt ab dann i.d.R.:HTML-Code ist nicht Urheberrechtlich geschützt...

                    ...und das ohne das sich ein Gesetz geändert hat.... und genau so definiert sich auch die Schöpfungshöhe: Das was ein höheres Gericht für Recht befunden hat ist dann i.d.R. die Hürde die Übersprunge werden muss..

                    @Christian
                    der Tömmel verwechselt da mitnichten etwas...
                    Nebenbei - die x-Takte haben nicht unbedingt mit dem Urhebrrecht zutun (ich weiss jetzt halt nicht in welchem Zusammenhang das gemeint ist) - es kann sich dabei auch um ein Zitat handeln - was das Urheberrecht nicht berührt..

                    Es geht auch nicht um den Belistift - es geht darum ob mit einem bestimmten Werkzeug überhaupt ein geschütztes Werk geschaffen werden kann...

                    ---------------------------
                    Das Problem ist halt, das 20 Jahre für die Rechtsprechung ein Moment sind. Im Moment denke ich, das das Recht hier noch nicht 100% verfestigt ist - aber ich sehe an euren Reaktionen, das ihr da nicht so Aufmerksam seid, wie es vielleicht zu raten wäre - um nicht ggf. mal eine Ünerraschung zu erleben!
                    Zuletzt editiert von tömmel; 25.08.2013, 17:38.

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                    • #11
                      Es geht auch nicht um den Belistift - es geht darum ob mit einem bestimmten Werkzeug überhaupt ein geschütztes Werk geschaffen werden kann...
                      Das ist eben falsch. Und ja man kann mit HTML/CSS ein geschütztes Werk erschaffen
                      Christian

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                      • #12
                        Originally posted by Christian Marquardt View Post
                        Das ist eben falsch. Und ja man kann mit HTML/CSS ein geschütztes Werk erschaffen
                        du merkst noch immer nicht, worauf ich hinaus will ..

                        ich werde mich jetzt aber nicht auf die Suche nach Urteilen begeben... das sei jedem selber überlassen.

                        Natürlich kann ein schutzwürdiges werk entstehen - wenn es über das Handwekliche hinaus geht .. na dann viel spaß...

                        PS.: Was ich nur sagen will:

                        Fotografierst du deine Katze wie sie aus dem Wäschetrockner lugt, ist das mit sicherheit ein Urheberrechtlich geschütztes werk..

                        Erzeugst du eine HTML-Seite mit CSS-Datei (wie sie ja leicht kopiert werden kann) kann das eine Menge Arbeit sein - aber sei dir nicht sicher, das das dann geschützt ist!

                        (umgekehrt will ich auch niemanden zum Klauen verleiten - der Schutz ist aber längst nicht so easy gegeben wie beim Foto )


                        Kannst du nachweisen, die Suchmaschinen - optimierung war besonders toll - dann sind die Karten wieder besser..
                        Zuletzt editiert von tömmel; 25.08.2013, 18:31.

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                        • #13
                          ich werde mich jetzt aber nicht auf die Suche nach Urteilen begeben... das sei jedem selber überlassen.
                          ich habe auch keine Lust zu suchen...

                          Natürlich kann ein schutzwürdiges werk entstehen - wenn es über das Handwekliche hinaus geht
                          Genau das, was ich dir seit x-Beiträgen versuche zu erklären - über das "0815"

                          Mache doch einen Test. Erstelle eine Seite der Telekom (erstellt mit Coremedia) und mache exakt das gleich mit HTML, Flash und einem Java-Applet und nenne die Tömmel-Kom. Ich wette du bekommst was auf die Mütze unabhängig davon, welche Technik du eingesetzt hast. Die können ganz schlau begründen, warum ihr Werk einmalig ist

                          Es ist doch nicht der "Aufwand" für das Recht maßgebend. Das mag diskussionswürdig sein (siehe Abmahnungen für Fotos für Rezepte), aber zurzeit ist das eben kein Kriterium bzw. Die Rechtsprechung - die ja immer im Namen des Volkes ist - sieht anders aus. Sprich: Wir wollen das so...
                          Christian

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                          • #14
                            Und dann stell die vor, der Christian hat die seite: xyz
                            und ein vergleichbar schwerer Anbieter kopiert das 1 zu 1 und nennt es yzx...

                            Da kann der genauso gut begründen warum es diesmal kein einmaliges Werk ist...

                            Konzerne können da ohnehin gerne machen was sie wollen - das Prozessrisiko ist doch für Otto- Normalo viel zu hoch...


                            Ein Kunde war mit einer KG mindestens 30 Jahre am Markt. Der Firmenname bestand aus seinem Nachnamen und der Branchenbezeichnung.

                            Also: Branche Name GmbH & Co KG

                            Plötzlich kommt Post von einer Kanzlei - ihr Mandant,ein bekanntes Unternehmen in der o.g. Preisklasse, fühlt sich in ihren Markenrechten verletzt: Der Name klingt ähnlich... sonst aber nix nur annähern gleich Branche logos Farben - alles grund verschieden...

                            Was machste da: schnell umfirmieren....

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                            • #15
                              Die fehlenden Bewertungskriterien sind hier natürlich ein Faktor, der das ganze schwer zu erfassen und leicht zu manipulieren macht. Da ist es leider wie so oft in der Welt, dass derjenige, der mehr Geld hat und die Richter mehr beeinflusst, meistens gewinnt. Ein vergleichbares Problem gibt es zB im Dressursport. Die Bewertungskriterien sind einfach so allgemein gehalten, dass eine OBJEKTIVE Bewertung kaum möglich ist. Auch bei einer kopierten Webseite wirst du einen Richter finden, der dir Recht gibt, dass der andere es zu sehr nachgemacht hat und andere, die bei einer anderen Designfarbe schon sagen "Sieht doch ganz anders aus. Das kann man nicht verwechseln".
                              Aber genauere Kriterien festzulegen dürfte schwer sein. Oder fallen dir etwa welche ein? Ich befürchte in diesem Punkt wird die Welt mal wieder ungerecht bleiben...

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