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AdBlock-Detection

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  • AdBlock-Detection

    Hallo alle,

    habe einige wichtige Detailfragen zum Thema AdBlock Detection; wäre seeehhhr dankbar wenn jemand bereit wäre mir zu helfen!
    Spezifisch geht es darum, ob AdBlocker-Erkennung rein serverseitig erfolgen kann, ohne das Engerät des Nutzers irgendwie zu untersuchen und falls ja, ob sowas praktisch umsetzbar ist oder schon umgesetzt wird? Falls nein müsste ich wissen wie genau das Script (oder was auch immer sonst verwendet wird) diese Untersuchung sonst durchgeführt wird.
    Die Frage ist rein juristisch begründet, ich muss aber technisch genau verstehen, wie die Untersuchung funktioniert bzw. funktionieren könnte.

    Vielleicht kann mir ja jemand erklären wie das genau funktioniert :-))

    Vielen Dank schonmal,

    Julia

  • #2
    Nein, kann sie nicht


    Was hat die Frage mit Java zu tun?
    Verschoben
    Christian

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    • #3
      danke erstmal, und sorry fürs falsche Unterforum :-(

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      • #4
        > ohne das Engerät des Nutzers irgendwie zu untersuchen

        Es geht nicht auf dem Server aber genauso falsch ist das das Endgerät untersucht wird. Es wird nur auf Symptome reagiert die innerhalb der Browser Sandbox auffallen reagiert.
        Da jede Aktion vom Browser ausgeht kann man darauf reagieren das diese Aktion nicht funktioniert (im Browser).
        Heißt man kann Werbung oder was auch immer nicht nachladen und kann daraus dann schließen das ein Werbeblocker oder ein reines Disconnect Tool oder manipuliertes Routing (oder irgendein Weg der mit gerade nicht einfällt) im Spiel ist.

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        • #5
          ok danke! Fraglich ist an dieser Stelle, ob auf Daten, die bereits auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert sind, zugegriffen werden muss (beispielsweise IP-Adresse), um überhaupt an diesen Punkt zu kommen?

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          • #6
            Es kann nicht aus dem Internet auf Daten des Rechners zugegriffen werden. Nur auf die Daten, die der Browser hat.
            Das sind Browserdaten (Cookies, Webspeicher,GEODaten) sofern vorhanden und die Rechte bestehen zugegriffen.
            Und sicherlich auch kennt der Server die IP Adresse. Sonst wäre eine Kommunikation nicht möglich.
            Ein sehr komplexes Thema, welches sicherlich nicht in einem Forum erklärt werden kann.....wer schreibt ganze Aufsätze?
            Zuletzt editiert von Christian Marquardt; 23.02.2022, 08:57.
            Christian

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            • #7
              Die Frage nach der IP hier verwirrt mich da du ja nach juristischem Kontext fragst. Geht es da doch eher um PII, Fingerprinting, Tracking etc.? Weil in der Thematik Adblock/Adblock Detection ist die völlig irrelevant da die der Kommunikation dient aber nix damit zu tun hat was im Browser oder auf dem Server passiert sondern nur die Kommunikationsfähigkeiten der Beteiligten ermöglicht.


              > Und sicherlich auch kennt der Server die IP Adresse. Sonst wäre eine Kommunikation nicht möglich.

              Ja aber eher nicht der Browser. Der Browser weiß die IP Adresse mit der er mit dem Server kommuniziert und die der Server benutz um mit ihm zu reden eher nicht. Der Browser kennt maximal die lokale IP die eher irrelevant ist. Der Browser müßte wieder einen 3.ten externen fragen um die dem Server bekannte IP Adresse über ihn selbst zu erfragen.

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              • #8
                Bitte entschuldigt die Verwirrung - ich hatte die naive Hoffnung dass man diesen Vorgang vielleicht in drei Sätzen zusammenfassen könnte :-) Blonde Frauen und so, tut mir leid :-)
                Der Hintergrund ist folgender. Es gibt eine datenschutzrechtliche Regelung (das TTDSG), und §25 lautet folgendermaßen:
                (1) Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Die Information des Endnutzers und die Einwilligung haben gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zu erfolgen.
                (2) Die Einwilligung nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, 1. wenn der alleinige Zweck der Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der alleinige Zweck des Zugriffs auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist oder
                2. wenn die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Telemediendienstes einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen kann.




                Jetzt stellt sich aufgrund dieses Gesetzes die Frage, ob überhaupt rechtskonforme Überprüfungen auf Adblocker durchgeführt werden können, da die AUfsichtsbehörden einen sehr strengen Standpunkt vertreten was diesen "Zugriff auf die Endeinrichtung" angeht. Das Setzen nicht technisch erforderlicher Cookies beispielsweise ist immer einwillingspflichtig, genauso wie das Abfragen der IP-Adresse (daher die naive Frage).

                Leider habe ich (ihr habt es gemerkt) nicht ansatzweise genug Ahnung von den technischen Abläufen hinter Adblocking Detection, also dachte ich, fragen kost ja nichts :-)

                Dass mir hier niemand ein Lehrbuch verfassen kann ist mir klar (wobei mir die Antworten schon ein Stück weitergeholfen haben, vielen Dank dafür!) aber vlt gibt's einen Insidertipp für Fachliteratur oder sowas?

                Wenn das zu kompliziert ist für ein Forum dann entschuldige ich mich für die Störung und lasse euch in Frieden :-)

                LG





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                • #9
                  google nach Funktionsweise von Adblockern.
                  Diese werden vom User installiert und arbeiten mit Billigung des Users. Daran ist schon BILD gescheitert. Die o.a. Vorschriften berühren die Arbeitsweise eines Blockers nicht.
                  Im wesentlichen blocken sie den Download von bekannten Werbeservern oder schalten Inhalte per CSS auf "nicht sichtbar".
                  Dazu werden vom User bestimmte Listen genutzt.
                  Ein Prüfung ob ein Abblocker aktiv ist erfolgt mit einer einfachen Prüfung (Javascript), ob der Content den der Server ausgeliefert hat auch da und sichtbar ist. Dazu bedarf es keiner IP oder Speicherung von Daten.

                  In der heutigen Zeit braucht man nicht nur den Freund mit der Bohrmaschine, sondern auch den Freund mit dem Rechner
                  Zuletzt editiert von Christian Marquardt; 25.02.2022, 14:55.
                  Christian

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                  • #10
                    Jetzt stellt sich aufgrund dieses Gesetzes die Frage, ob überhaupt rechtskonforme Überprüfungen auf Adblocker durchgeführt werden können
                    Als Laie auf der rechtlichen Seite würde ich das für rechtskonform halten. Denn der Browser ist eine Sandbox da kommt man nur an sehr wenige Daten. Eigentlich nur an Daten die der User da zur sinnvollen Nutzung des Internets reingefüllt hat und ich explizit möchte das die gegenseite die kennt. Bespiel wäre meine Kultur und Sprache. Als Nutzer will man natürlich das einem Webinhalte in der gewünschten Sprache und der gewohnten Kulturellen Eigenheiten (Datumsformate, Zahlenformate) präsentiert wird. Dafür muß die Gegenstelle sowas wissen und viel mehr ist da nicht was an Daten den Rechner verlassen oder überhaupt dem Browser über das Gerät auf dem er Installiert ist bekannt ist (Stichwort Sandbox ich schreibs extra nochmal ).

                    Wenn so eine AdBlock Detection etwas wiederrechtliches tut kann ich die eigentlich nur in der Ecke Hacking festmachen. Also wenn eine Sicherheitslücke ausgenutzt wird. Denn ich kann dir ja nur erzählen das das eine Sandbox und man eigentlich an nix ran kommt. Letztlich wissen wir aber doch alle das Software nicht perfekt ist und manchmal Bugs hat.

                    Es gab mal in einigen Browsern früher Lücken (damals wohl eher noch Feature genannt) das die Webseite die installierten Addons erfragen konnte (jedes Addon für einen Browser hat eine global eindeutig Id und man konnte fragen ist dieses Addon installiert). Dieses Feature ist aber schon lang als Problem erkannt und längst geschlossen. Würde eine AddBlock Detection einen Weg gefunden haben das noch zu tun könnte man sich fragen ob das rechtlich ok ist. Das wäre aber wie gesagt etwas das unter HAcking läuft. Sicherheitslücken braucht und eigentlich nicht gehen sollte.

                    Oder anders ausgerückt eine AddBlock Detection kann einen AdBlocker eigentlich nicht detektieren. Der sich durchgesetzte Begriff ist eigentlich eine Lüge bzw. fehlleitend. Denn echtes detektieren lässt ein Browser nicht zu. Die in den Browser geladenene Webseite kann nur aufgrund des Verhaltens der Calls die es macht um Inhalte nachzuladen (z.b. Werbung) schließen das sowas wie ein AdBlocker im Spiel sein könnte. Es geht nur um die Erkennung bekannter Symptome die man einem Addblocker zuordnen könnte.




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                    • #11
                      ganz lieben Dank euch

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