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Meta-tags zur Identifizierung eines Produktes auslesen, legal?

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  • Meta-tags zur Identifizierung eines Produktes auslesen, legal?

    Moin !

    Also ich würde gerne die Meta-tags einer Homepage auslesen um den Namen eines Produktes mit dem ean-Code herauszufinden.

    Es soll mit einer App ein Barcode gescannt und damit dann auf einer Seite gesucht werden. Da stehen dann in den meta tags: Produktname, Hersteller, Adresse etc..

    Dürfe ich diese Daten auslesen und in einer Datenbank einspeichern? (Ohne den Betreiber der Website zu fragen)

    Ich hoffe ich bekomme hier eine schnelle Antwort, da das Projekt jetzt erstmal auf eis gelegt wurde.


    Gruß
    Tarek

  • #2
    Verschoben, da das weder was mit PHP noch mit Datenbanken zu tun hat. Auch sind wir hier ein Entwicklerforum und keine Rechtsberatung. Insofern sind hier mehr Entwickler als Rechtsanwälte
    Christian

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    • #3
      Hat Google jeden auf diesem Planeten gefragt ob es dessen Webseite indizieren darf?

      Es wäre nett wenn du es nicht tust wenn die Seite ein NOINDEX Meta Tag gesetzt hat.

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      • #4
        Hahah das stimmt auch.. Wie meinst du das mit NONINDEX?


        *EDIT*

        Ich habe das im Quelltext gefunden:

        <meta name="Robots" content="INDEX,FOLLOW"></meta>

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        • #5
          Das wird nicht reichen. Er will eine APP entwickeln, die eine Seite befragt, die offenbar Informationen bereitstellt. Es darf bezweifelt werden, dass dem Anbieter - der die Informationen zusammengetragen hat - es recht ist, per se nun diese kostenlos einer anderen Anwendung bereitzustellen. Es ist ein Unterschied, ob ich in google gefunden werden will, oder meine Infos allen anderen bereitstellen möchte -> bsp Geochaching.com
          Christian

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          • #6
            Das hatte ich etwas anders verstanden. Ich denke er darf Indexieren und diese Daten zum suchen in der Quelle verwenden. Ist ja auch irgendwie meist im Sinne des Urhebers. Aka ein App die bei Amazon die ISBNs indiziert um bei einem Treffer den Amazonshop zu öffnen ist ok (überflüssig aber ok )
            Wenn gemeint war die Daten unabhängig von der Quelle für andere Zwecke zu nutzen dann habe ich da auch größere Zweifel das das nicht mit dem Urheberschutz kollidiert.

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            • #7
              Naja, er will sich ja die Daten sich zu eigen machen, nämlich in einer eigenen DB speichern.
              Zudem entstehen dem Seitenbetreiber unverhofft ev. zusätzliche Kosten, wenn jetzt eine App x-fach die Daten abruft (Traffic, Serverlast)
              In Zeiten, wo ein simpler Frühstücksteller als Image geschützt ist, ist es unwahrscheinlich, dass es nicht die Daten ebenfalls sind. Über diese Spitzfindigkeiten kann er sich vor Gericht ja dann streiten
              Zuletzt editiert von Christian Marquardt; 07.03.2014, 11:53.
              Christian

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              • #8
                Ich würde sagen sofern die Daten öffentlich zur Verfügung stehen und Du sie nicht als "Deine" Daten verkaufst sehe ich da kein Problem. Darauf verlinken darfst Du auf jeden Fall. Welche Homepage mit öffentlichen Daten freut sich denn nicht wenn sie mehr visits bekommt? Ärger bekommst Du wohl nur wenn Du die Daten als "Deine" Daten verkaufst.

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