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Trial und ReTrial "Registrierung" legal - illegal

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  • Trial und ReTrial "Registrierung" legal - illegal

    hallo zusammen,

    ich habe eine allgemeine frage und im anschluss eine feststellung:

    wenn ich die trial von borland delphi 6 nach legitimen download procedure und zusandt des key's durch email von inprise/borland installiert habe und dann registriert habe....... nach ablauf der 60 Tage trial...
    <pre>
    ... ist es legitim einen neuen trial key zu holen und lediglich
    ... an der registry die install information zu löschen (generierte key)
    um bei aufruf von delphi die neuen informationen einzugeben..
    ... um das produkt 60 tage erneut zu testen
    <br>
    oder
    <br>
    ... darf ich das produkt nur einmal 60 tage als einzelperson testen
    ... muß ich das produkt anschliessend deinstalliern und neu aufspielen.
    <br>

    ..was passiert eigentlich nach den 60 Tagen, lässt sich delphi nicht mehr starten ? ...
    wie soll und darf man verfahren, wenn man das produkt länger als 60 tage testen will.. (speziell jetzt enterprise funktionen)
    ..
    sieht inprise/borland dafür etwas vor? (für den "wiederTester")

    danke !

    WagI

  • #2
    Hallo,

    diese Fragen können nur von Borland selbst beantwortet werden. Ich gehe aber davon aus, dass folgendes passiert: <br>
    - nach 60 Tagen lässt sich mit der Trial-Version nicht mehr arbeiten <br>
    - eine Verlängerung dieses Zeitrahmens ist nicht möglich <br>
    - jedes "Patchen" darüber hinaus ist rechtlich gesehen eine Raubkopie

    P.S: Ich glaube auch nicht, dass sich das UpdatePack auf die Trial-Version installieren lässt bzw. man das Update überhaupt downloaden kann. Und ohne UpdatePack ist Delphi 6 nicht brauchbar, so dass die Zeitdauer von 60 Tagen für den ersten Einblick völlig ausreicht :-)
    &#10

    Comment


    • #3
      Was die Rechtslage angeht stimme ich Andreas zu. Hinzu kommt, das wenn D6Trial einmal installiert ist und die 60 Tage abgelaufen sind, nutzt auch kein De-und neu installieren. Da müssen irgendwelche Schlüssel in der Reg. gelöscht werden.... Frag mich aber nicht welche.<br><br>
      Allerdings hat Borland jetzt seiner Version 6 Personal für den Privaten gebrauch freigegeben. Stellen wir uns einmal folgende Situation vor: <br><br> Das Programm ist zwar auf einem Firmenrechner installiert wird aber nicht produktiv genutzt. Es wird lediglich zu Test- u. Vergleichszwecken genutzt.<br><br> Was mein persönliches Rechtsempfinden angeht ist diese Variante auch illegal, aber irgendwie ist das eine Rechtliche Gradwanderung. Aber wenn man eine Lizenz für Delphi X hat und eine "fast legale" Version zusätzlich installiert hat mit der Absicht auf auf die ensprechende höre Version umzuspeigen wird kein Softwareunternehmen der Welt irgendwas unternehmen

      Comment


      • #4
        <pre>
        so, hallo alle zusammen, wie versprochen, die Feststellung:
        .
        Installiert man die Trial so erstellt Delphi nach Eingabe der Serial und
        dem Autorisierungsschlüssel unter
        HKEY_CURRENT_USER\Software\Borland\Delphi\6.0
        u.a. folgende Einträge:
        .
        LMKEY ....das ist der Autorissierungsschlüssel
        LMLIC ....das ist die Serial
        .
        Anschliessend muß bei Aufruf von Delphi entschieden werden,
        ob man sich per web oder telefon registrieren lassen will...
        .
        ..der erhaltene Aktivierungsschlüssel muß nun eingegeben
        werden, denn man nach Registrierung bei Borland durch
        Mitteilung der Seriennummer, Autorissierungsschlüssel
        und dem (aus PC-Komponenten etc ) generierten Registrierungscode
        erhalten hat..
        .
        ..Delphi generiert unter ...

        HKEY_CURRENT_USER\Software\Borland\Delphi\6.0
        u.a. den Eitrag LM (Binaerwert)
        .
        dieser dann generierte LM ist der "Bezugseintrag"
        würde man diesen löschen,sowie den LMKEY und den LMLIC
        fragt delphi 6.0 Trial beim nächsten start nach erneutem
        .
        Seriennumer, Autorisierungsschlüssel
        aus der dann wiederum ein neuer LM generiert wird.
        .
        würde man sich also die seite wiederaufrufen,
        bei der man die Trial Downloaden kann und dann per email einen neuen
        Key zugesandt bekommt, würden "neue 60 Tage" (58) zugesandt werden!
        .
        Borland hat sich da nichts einfallen lassen, auch nicht der
        Kundenservice.
        Ich habe dort angerufen und lediglich die Information erhalten,
        dass es ..."solange Sie es nicht für den kommerziellen....sei die
        Benutzung der Trial legal..."; denn die Dame verweist weiter...
        "...wenn Borland Ihnen beim erneuten Registrieren der Trial unter gleichem
        Account eine weitere (neue) Seriennummer und Autorisierungsschlüssel
        erteilt, so müssen Sie dann mit diesen Daten erneut den Aktivierungs-
        schlüssel bei Borland holen..."..."..und wenn Borland Ihnen diesen erneut
        gibt, so ist Ihre Benutzung als "Trial" legitim,solange Sie es nicht
        kommerziell benutzen..."
        .
        Jetzt frage ich mich halt, wieso Borland dann eine Trial für 60 Tage ausgibt - aber
        für den gleichen User wieder erneut eine andere "SERIAL" mitteilt?
        Ich kann also "unbegrenzt" das Produkt nutzen!
        So hatte ich es recherchiert!
        ..jetzt seid ihr dran:
        .
        .
        Sollte jemand der Meinung sein, dass dies jetzt irgendeine Anleitung darstellt,
        der irrt, der netten Dame habe ich dies genauso geschildert und gefragt, ob es
        denn als eine Anleitung gelten würde, wenn dies öffentlich diskutiert
        würde: ,...die dame meinte wörtlich:" ...es liegt uns sehr am Herzen öffentliche
        diskussionen zu führen, und falls ein "Fehler" vorliegen würde, dann hätte
        borland schon längst reagiert und eine zweite Registrierung unter gleichem
        Account unterbunden,..nein nein, es besteht kein grund zur Sorge..."...
        .."diskutieren Sie ruhig offen!..."
        ..
        ..
        .
        WagI
        </pre&gt

        Comment


        • #5
          ps
          "...es ist völlig ""legal"" die Trial nach deinstallation noch einmal
          für 60 Tage zu installiern..." meinte die dame, "...das löschen
          der drei einträge erspart sogar eine de und wieder installtion...
          .." meinte die dame weiter "..das ist doch ein gutes zeichen, das borland dem ""versierten"" user da unter die arme greift und diese
          möglichkeit einräumt oder nicht?"...."....
          .
          meine persönliche meinung, wo diese dame eigentlich hingehört,gehört
          jetzt aber nicht ins forum, :
          :
          was wollte ich damit sagen!
          wenn inprise/borland ein fehler unterlaufen ist, so muss es jetzt handeln, und bei erneutem abruf einer serial unter gleichem account diesen verwehren...
          anderseits inprise/borland das tatsächlich auf diese art und weise
          ja unterstützt, denn die dame weiter "...es steht ja nirgends, dass
          Sie sich nur einmal die Serial per email anfordern dürfen..."
          .
          .
          .
          komische welten!
          .
          wag

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          • #6
            <pre>
            hallo zusammen,
            .
            nichts desto trotz, ich wollte auch nur einen kleinen "frust"
            abbauen, der dadurch entsteht, wenn "entwickler" sich teure software
            kaufen "müssen", um neue funktionen auszuprobieren.
            das heist, das diese "trial" funktionen wie sie jetzt in der
            enterprise edition zu versuchen sind, "unbegrenzt" testbar sind,
            solange sie nicht kommerziell eingesetzt werden.
            .
            ich denke jetzt aber mal speziel an die "entwickler" die z.B. sehr
            gute bücher schreiben und eben diese funktionen länger als 60 Tage
            nutzen müssen... und nun müssen sie eine volle edition kaufen, da
            sie es auch noch kommerziell verwenden...
            (ich weis jetzt nicht, wie das im einzellnen zwischen solchen Autoren
            und Inprise/Borland gehandhabt wird)
            .
            mir tun die Autoren leid! denn müßten diese nun wirklich eine edition
            erkaufen..eben weil über die 60 Tage und kommerziell...
            .
            und jeder andere auf simple art und weise den "Testzeitraum" wegen
            mangelnde "interne sicherheit" bei Inprise/borland oder wie auch immer
            .
            .dieses "istdochegal" problem sich beim Kundendienst nennt, holen
            kann.
            .
            .
            o.k. manche werden sagen, " ..was regst du dich auf...?!"..
            .."..sei doch froh, dass..."
            .ja gut! .aber dann braucht Inprise/Borland nicht so ein spektakel
            machen mit dem Registrieren von Trials oder dergleichen....sondern
            das Konzept umdrehen und jeden eine Trial Enterprise laden lassen und
            diese dann als "personal" verteilen...
            .
            ...dann würde ich auch viel mehr von der enterprise - technologie
            verstehen, dann hätte ich zeit! und wenn ich zeit habe, dann könnte
            ich es lernen, wenn ich es gelernt habe, dann könnte ich es einsetzen,
            wenn ich es einsetze, dann würde ich es kaufen!
            .
            .
            Meine Meinung!
            .
            WagI
            </pre>
            &#10

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            • #7
              Hallo,

              auch ein Buch-Autor ist für Borland ein ganz normaler Kunde, der seine Delphi-Version kaufen muss (ohne das ein spezieller Rabatt eingeräumt wird). Allerdings stellt Borland "guten Leuten" (Kunden) vorab die sogenannten Feldtest-Versionen (andere sagen Beta-Versionen) zur Verfügung, damit Buch-Autoren den notwendigen Zeitvorlauf schaffen können (zwischen Abgabe des Manuskripts und Auslieferung des gedruckten Buchs liegen in der Regel 3..4 Monate). Auf diese Feldtestversionen lassen sich jedoch später keine UpdatePacks installieren, so dass deren Nutzwert ständig abnimmt (zumal man keine damit compilierten EXE weitergeben darf).

              Bei den rechtlichen Aspekten würde ich zwischen den verbindlichen Infos (gedruckte Lizenzbestimmungen im Delphi-Paket) sowie den rechtlich unverbindlichen Auskünften (Hotline) unterscheiden. Nur dann, wenn die offene Auslegen von Borland schriftlich bestätigt wird, wäre man auf der sicheren Seite

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